Stadtsitz Schorndorf, Metropolregion Stuttgart

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Zur Erprobung neuer Wohnformen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 für drei Bereiche die Bereitstellung von Flächen für die Realisierung von Tiny-Häusern beschlossen. Mit diesem Grundsatzbeschluss bringt die Stadt Schorndorf ein neues städtebauliches Format auf den Weg. Das Tiny-Haus-Projekt in Schorndorf ist ein (Wohn-)Experiment.

Bei den Grundstücken handelt es sich um städtische Grünflächen, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine konventionelle Bauweise eignen. Aus diesem Grund werden im Rahmen von befristeten Pachtverträgen mit einer Laufzeit von etwa 10 Jahren (mit möglicher Verlängerungsoption, derzeit nicht abschätzbar) gezielt Flächen zur Bebauung von ortsfesten Tiny-Häusern (keine mobilen, auf Trailer gebauten, rollenden Tiny-Häuser) zur Verfügung gestellt. 

Nutzbar als

  • Erstwohnsitz

Attraktive Konditionen:

  • Die Grundstücke können für eine Jahrespacht in Höhe von 2.400 € gepachtet werden.
  • Die vertragliche Laufzeit beträgt zehn Jahre. Die Stadt Schorndorf behält sich eine Verlängerungsoption von weiteren drei Jahren vor.
  • sonst übliche Erschließungskosten für Strom, Wasser, Abwasser und Kabel fallen nicht an sondern sind in der Pacht bereits enthalten
  • es fallen keine Vermittlungsgebühren an
  • Bauantragsverfahren ca. 1.900 €
  • optional passende Schraubpfahl-Fundamente je nach Haustyp 3.200 bzw. 4.100 €
  • Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Abwasser sind von den Bewohnern selbst zu tragen.

Vorgaben im Rahmen der Ausschreibung:

Bewerber für eines der fünf Tiny-House-Baugrundstücke müssen ein geeignetes baugenehmigungsfähiges Tiny-Wohnhaus sowie eine gesicherte Finanzierung nachweisen. Es wird eine Baugenehmigung nach bestehendem Baurecht inklusive Nachweis einer Baustatik, Baubeschreibung, Bauzeichnungen und Wärmeschutznachweis gem. GEG erforderlich.
Die Stadt Schorndorf wünscht keine „Bauwagen-Kommune“. Entsprechend sind keine Wohnwagen, Bauwagen oder nicht baugenehmigungsfähige Tiny Houses auf Rädern zulässig.

Geeignete Haustypen:

Bewerbungsbedingungen und -fristen

Diese Ausschreibung ist bis zum 28. Februar 2021 befristet. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Wir empfehlen ausdrücklich, vorab mit einem unserer regionalen Servicepartner das Bewerbungsverfahren abzustimmen, um Ihre Erfolgschancen signifikant zu erhöhen.

Wichtiger Hinweis:

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Ausschreibung der Stadt Schorndorf. Die Rolling Tiny House GmbH stellt lediglich Informationen dazu zur Verfügung. Irrtum ist ausdrücklich vorbehalten. Für möglicherweise fehlerhafte Informationen wird keine Haftung übernommen. Es gelten die Informationen und Bedingungen, die offiziell von der Stadt Schorndorf herausgegeben werden.

(Anmeldungen zur
Rolling-Tiny-House Präsentation finden Sie hier
und Anfragen zum
Probewohnen im Rolling Tiny House hier)

Fotos: www.schorndorf.de – die Daimlerstadt